Der Bundesrat hat am 7. Mai der Reform des im SGB VIII formulierten Kinder- und Jugendrechts zugestimmt.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit in NRW begrüßt die Verabschiedung des KJSG und die damit verbundene Verbesserung der Situation von Vätern im Gesetz.
Eine deutlich erhöhte Wahrnehmung der Rolle von Vätern sehen wir im neuen §4 SGB VIII, in welchem nun die Stärkung der Beteiligung von Eltern als maßgebliches Ziel des Handelns öffentlicher und freier Jugendhilfe festgeschrieben ist. Ebenso begrüßen wir die Berücksichtigung selbstorganisierter Zusammenschlüsse (Väternetzwerke, Gruppen etc.) im neuen §4a und den Auftrag an die öffentliche Jugendhilfe mit diesen zusammenzuarbeiten.
Die Berücksichtigung und Einbeziehung der Eltern in die Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung nach dem neuen §8a Abs. 5 befürworten wir ebenso wie die Aufnahme von transidenten, nichtbinären und intergeschlechtlichen Menschen als Zielgruppe des SGB VIII in §9 Abs. 3.
Die Neugestaltung und Ausdifferenzierung der „Allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie“ in der nun ausdifferenzierten Form des §16 SGB VIII halten wir ebenso für gelungen wie die nun mögliche Mitwirkung von nicht sorgeberechtigten Eltern im Hilfeplanverfahren nach §36 SGB VIII und die Einbeziehung der Möglichkeit des alleinigen väterlichen Sorgerechts bei unverheirateten Eltern im Sorgeregister nach §58a SGB VIII.
Insgesamt sehen wir einige deutliche Fortschritte im neuen SGB VIII, welche die Lebenssituation vieler Väter in unserem Land berücksichtigt und nun im Gesetz widergespiegelt wird. Wir freuen uns auf die Umsetzung dieses guten Gesetzes und sind gerne dazu bereit, unterstützend daran mitzuwirken.