Rund 20 Millionen Eltern in Deutschland legen durch Sorgearbeit und Erziehung ihrer Kinder den Grundstein für die langfristige Weiterentwicklung und Funktionsfähigkeit von Gesellschaft, Staat und Wirtschaft. 80 Prozent dieser Väter und Mütter sind erwerbstätig und erwirtschaften einen großen Teil des Bruttoinlandsproduktes bzw. der Steuereinkünfte. Die Wertschätzung, die ihnen aufgrund dieser Rolle zukommen muss, spiegelt sich jedoch nicht in den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen wider, insbesondere im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Kündigungen am ersten Tag nach der Elternzeit, kein gleichwertiger Arbeitsplatz oder weniger Gehalt beim Wiedereinstieg, abwertende Bemerkungen von Vorgesetzten bei Fehlzeiten aufgrund eines kranken Kindes – diese Fälle sind keine Seltenheit, sondern alltägliche Lebensrealität.
Die Rechte erwerbstätiger Eltern werden insbesondere im Mutterschutzgesetz (MuSchG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt. Diese Gesetze beinhalten jedoch keinen allgemeinen, langfristigen und konkreten Schutz vor Benachteiligungen. So beträgt die Kündigungsschutzfrist für Väter gerade einmal 8 Wochen vor Beginn einer Elternzeit.
Die Zeitschriften BRIGITTE, ELTERN und #proparents haben daher eine große Online-Petition auf der Plattform openPetition.de gestartet. Von heute an können Menschen in Deutschland bis zum 31. Mai die Petition zur Änderung des AGG unterzeichnen. Das Ziel ist, mindestens 50.000 Stimmen zu sammeln, um dann das Anliegen „Aufnahme von Elternschaft ins Antidiskriminierungsgesetz“ offiziell beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags einzureichen.