Die Väter in Deutschland mischen zunehmend intensiver bei der Erziehung und Betreuung ihrer Kinder mit – vor allem seit der Corona-Krise: Wie aktuelle Daten der KKH Kaufmännische Krankenkasse zeigen, nehmen sich immer mehr berufstätige Männer frei, um ihren kranken Nachwuchs zu Hause zu betreuen. So waren es im vergangenen Jahr zu 22 Prozent die Väter, die bei der KKH Kinderkrankengeld beantragten. Im ersten Halbjahr 2020, während der Virus-Pandemie, stieg der Anteil sogar auf rund 23 Prozent. Zum Vergleich: 2009 blieben gerade einmal neun Prozent der Familienväter zu Hause, um ein erkranktes Kind zu pflegen.
Vor allem in den östlichen Bundesländern kümmern sich laut KKH-Daten mehr Männer um ihre kranken Kinder als etwa im Westen. Spitzenreiter im ersten Halbjahr 2020 sind die Väter in Sachsen mit einem 29-Prozent-Anteil, gefolgt von Brandenburg und Thüringen mit jeweils rund 24 Prozent. Auf dem letzten Platz rangieren mit rund 18 Prozent die Väter aus dem Saarland und aus Nordrhein-Westfalen. Auch in Baden-Württemberg ist der Anteil der Väter, die sich für ihren kranken Nachwuchs freinehmen, mit 19 Prozent vergleichsweise gering.
Eine forsa-Umfrage im Auftrag der KKH hat bereits im Frühjahr gezeigt, dass die Pandemie bei Vätern zu einer Verschiebung der Prioritäten und der damit einhergehenden Stressfaktoren führt. Seit Corona steht bei vielen Männern nicht mehr der Job, sondern der Nachwuchs ganz oben auf der Stress-Skala: 42 Prozent der bundesweit befragten Väter mit Kindern unter 18 Jahren hatten im Mai angegeben, wegen der Erziehung und Betreuung ihres Nachwuchses unter Druck zu stehen. Vor der Pandemie sagten dies nur 33 Prozent.
Aufgrund der Corona-Krise stehen gesetzlich versicherten Eltern derzeit mehr Tage zur Betreuung eines erkrankten Kindes zur Verfügung. Bisher konnten sich zusammenlebende Mütter und Väter jeweils bis zu zehn Tage (aktuell 15) und Alleinerziehende bis zu 20 Tage (aktuell 30) unentgeltlich von der Arbeit befreien lassen. Dafür erhalten sie von den gesetzlichen Krankenkassen Kinderkrankengeld, sofern der Arbeitgeber in dieser Zeit kein Gehalt zahlt, das Kind unter zwölf Jahre alt ist und der Arzt eine Erkrankung sowie die notwendige Betreuung bescheinigt.