ist erschienen. Im Berliner Papaladen treffen sich seit einigen Jahren die ‚Rainbow-Daddies‘ und tauschen sich über ihre Vorstellungen, Erfahrungen und Probleme mit ihrer Vaterschaft aus. Das Ergebnis ist ein Sammelband der in insgesamt sieben Kapiteln die subjektiven Erfahrungen einzelner Mitglieder der Gruppe widerspiegeln. Der Band versteht sich daher auch nicht als ‚klassischer Ratgeber‘, schwule Vaterschaft lasse sich nicht in einzelnen Charts abbilden, sondern sei immer eine Frage der Abwägung, ob Mann sie will oder nicht.
Für die Ausgestaltung schwuler Vaterschaft gibt es keine Rezepte und Vorgaben, jeder Mann, der sich für eine Vaterschaft entscheidet übernimmt Verantwortung und muss entscheiden, wie er eine (soziale) Vaterschaft im Co-Parenting mit der Mutter, mit der er keine Beziehung pflegt ausgestaltet.
Vaterschaft ist in jedem Fall ein Prozess, der maßgeblich vom Kind und der Beziehung zu ihm geprägt wird. Das Leben mit Kind bedeutet, wie in jeder anderen Familienkonstellation auch, turbulente und erlebnisreiche Zeiten, die mit vielfältigen Herausforderungen und Problemen verbunden sind. Neben denen, die auch in allen anderen Familien alltäglich sind, kommt aus der Perspektive schwuler Vaterschaft in einer Regenbogenfamilie eines hinzu:
In Deutschland ist es derzeit und absehbar in Zukunft nicht möglich, mehr als zwei Personen als Eltern für ein Kind eintragen zu lassen. Die leibliche Mutter ist als Mutter quasi gesetzt. Als zweite Person könnte jetzt der leibliche Vater ein Elternteil sein. Oder die nicht-leibliche Co-Mutter, die das Kind dann als ihr Stiefkind adoptiert.
In der vom Bundesjustizministerium vorgelegten Reform des Abstammungsrechts ist vorgesehen, dass in dem Fall, dass die beiden Mütter miteinander verheiratet sind, die Co-Mutter automatisch die Mutter wird und in dem Fall, das sie unverheiratet zusammenleben, die Partnerin die Mutterschaft analog zur Vaterschaft in heterosexuellen Beziehungen anerkennen kann und diese nach Zustimmung der Mutter auch erhält.
In beiden Fällen wird diese Person dann im Personenstandsregister eingetragen. Der biologische Vater existiert damit urkundlich nicht und es stellt sich die Frage wie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung und der Beziehung zum Vater umgesetzt werden soll.
Das Buch versteht sich zwar nicht als ‚enges politisches Manifest‘ und verfolgt keine politische Agenda, dennoch wird es politisch wirksam werden. Nicht nur weil es, wie die Herausgeber schreiben, den gesellschaftlichen Blick auf Familien verändern wird, sondern auch, weil in der kommenden politischen Diskussion zum Familien- und Abstammungsrecht die Frage der Bedeutung von Vaterschaft, in den unterschiedlichen Konstellationen auf die Agenda gesetzt und diskutiert werden muss.